Liegenschaftspläne

Baurechtsvermessung

Die frühzeitige Einschaltung eines Sachverständigen gibt den Bauherren die Garantie für die korrekte Bearbeitung von Fachaufgaben im Planungs- und Baugeschehen.

Der Auftrag zur Erstellung eines Werkes durch den Sachverständigen bietet den Bauherren darüber hinaus die notwendige Rechtssicherheit bei der Realisierung seines Bauvorhabens. Der Bauherr hat der Bauaufsicht über die Einhaltung der Normen entsprechende Nachweise zu liefern.

Die Anforderungen sind landesspezifisch sehr unterschiedlich und orientieren sich an den jeweiligen Landesbauordnung und Verordnungen. Hier können wir Sie und Ihre Fachplaner für Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg betreuen und unterstützen.

Bei der Fertigung entsprechender Pläne und Nachweise für die Bauaufsicht legen wir besonderen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit den entsprechenden Architektur- bzw. Fachplanungsbüros.

Folgende Leistungen sind hier zu nennen:

  • Lagepläne (Liegenschaftspläne) zum Bauantrag
  • Abstandsflächenpläne / -berechnung
  • Nutzungsnachweisberechnung GRZ / GFZ
  • Liegenschaftskarte für Abbruchantrag
  • Vorbereitung und Beglaubigung von Baulasterklärungen
  • Bauabsteckungen & Bescheinigungen
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 7 HBO für Grundstückteilungen
  • Abgeschlossenheitserklärung
  • Bauwerkskontrollen
  • Dokumentation