Liegenschaftspläne / Lagepläne zum Bauantrag
(Amtlicher Lageplan)
Zur Beurteilung eines Bauvorhabens aus bauordnungsrechtlicher Sicht, sind dem Bauantrag entsprechende Bauvorlagen beizufügen. Ein wesentlicher Bestandteil der Bauvorlagen ist der Liegenschaftsplan zum Bauantrag (auch amtlicher Lageplan genannt).
Dieser Plan basiert auf der Liegenschaftskarte, die die Grundstücksgeometrie des Baugrundstücks sowie der angrenzenden Grundstücke darstellt.
Innerhalb des Baugrundstücks wird die Lage des geplanten Objektes maßstabsgerecht unter Angabe von Grenzlängen und -abständen dargestellt. Außerdem wird die Höhenlage des Grundstücks durch Angabe von Höhen dokumentiert.
Neben der geometrischen Ausgestaltung werden weitere Objektattribute wie beispielweise Nutzungsart, Geschosszahl und Dachformen erfasst.
Dem vollständigen Liegenschaftsplan geht i.d.R. ein Ortsvergleich und/oder eine Bestandsvermessung durch unser Büro voraus (siehe auch Technische Vermessung).
Je nach Anforderungen des Projektes führen wir die Nutzungsnachweisberechnung GRZ/GFZ sowie die Abstandsflächenberechnungen durch. Bei der Fertigung des Liegenschaftsplans zum Bauantrag legen wir besonderen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit dem entsprechenden Architektur- bzw. Planungsbüro.