Bodenordnung
Unter dem Begriff Bodenordnung ist eine geometrische und eigentumsrechtliche Neuordnung von Grund und Boden zu verstehen, um die Flächen entsprechend nutzbar zu machen.
Als ein Beispiel kann die Entwicklung von Neubaugebieten herangezogen werden. Für dessen bauliche Entwicklung stellt die Gemeinde einen Bebauungsplan auf, um zunächst das notwendige Baurecht zu schaffen. Die darin ausgewiesenen Bauplätze, Wege und Freiflächen weichen aber in aller Regel in Lage, Größe und Form sowie Eigentumsverhältnissen vom Bestand ab.
Die geplanten Flächen sind somit noch nicht nutzbar bzw. bebaubar. Die Realisierung der Planung verlangt daher eine Neuordnung der Grundstücksflächen.
In verschiedenen Verfahrensmöglichkeiten kann dieser alte Zustand neu geordnet werden. Ausschlaggebend für die Verfahrenswahl sind in der Regel die Größe des Verfahrensgebietes sowie die vorliegenden Verhältnisse in der noch alten Situation.
Vereinigung/Grundstücksteilung
Bodenordnungs-Instrumente im kleineren Maßstab können Kauf- und Tauschgeschäfte sein, denen unter Umständen eine Vereinigung und/oder Teilung von Grundstücken voraus geht.
Hier beraten wir Sie individuell weiter, in dem wir Ihr Vorhaben prüfen und mit unserem Netzwerk die nötigen Schritte und Möglichkeiten erarbeiten.
Info: Umgangssprachlich wird häufig von einer Vereinigung und Teilung von Grundstücken gesprochen. Dies sind allerdings die Begriffe aus dem Grundbuch. Im Kataster verwendet man gleichbedeutend die Begriffe Verschmelzung und Zerlegung von Grundstücken.
Baulandumlegung nach § 45 ff. BauGB
Das Baugesetzbuch (BauGB) regelt die Neurodnung von größeren Gebieten in zwei definierten öffentlich-rechtlichen Verfahren, die in der Durchführungskompetenz der Gemeinde liegen:
- Baulandumlegung nach §§ 45 – 79 Baugesetzbuch oder
- vereinfachte Umlegung nach §§ 80 – 84 Baugesetzbuch
Die vorgeschriebenen Beschlüsse werden von den Gemeindeparlamenten getroffen. Hierzu notwendige Beschlußvorlagen werden von uns erstellt.
Die Zulässigkeit für eine Baulandumlegung begründet sich aus der Situation heraus, dass anstelle von vielen einzelnen sonst notwendigen Teilung und/oder Vereinigungen von Flurstücken sowie einer Vielzahl von notariellen Verträgen es ein einziges, von der Gemeinde geführtes öffentlich rechtliches Verfahren gibt, in dem all diese Vorgänge vereint und kombiniert werden. Durch das Zusammenbringen aller Beteiligten ist es leichter, die verschiedenen Interessen der Eigentümer und Vorhabenträger zu berücksichtigen.
Neben der Lage, Größe und Form der neuen Grundstücke können neben den katasterrechtlichen Neurodnung auch die eigentumsrechtlichen Änderung für das Grundbuch geregelt und festgelegt werden. Dadurch sparen die Beteiligten wesentliche Kosten an Notar- und Vermessungsgebühren.
Arbeitsschritte wie die Zuteilungsberechnungen, die Neuordnung von Rechten und Belastungen, Abstimmungsgespräche mit den Beteiligten bis hin zur Abmarkung der neuen Parzellen und der Eintragung der neuen Grundstückssituation in Grundbuch und Kataster werden von uns auf Wunsch übernommen und erledigt.