Bodenordnung

Gebäudeabsteckung / Absteckungsbescheinigung

Baurechtsvermesseung

Vor Baubeginn wird von der Bauaufsicht eine Gebäudeabsteckung nach entsprechender Bauordnung gefordert. Dabei werden von uns die Gebäudeachsen auf dem Baugrundstück abgesteckt. Zu dieser Maßnahme wird eine Bescheinigung für die Bauaufsichtsbehörde geliefert. Damit ist gewährleistet, dass die Stellung des Gebäudes den Festlegungen der Planung entspricht.