Immobilien Wertermittlung

Immobilienwertermittlung

Ziel der Verkehrswertermittlung (Marktwertermittlung) ist die Bestimmung des Grundstückswertes, Ihrer Bestandteile sowie Ihres Zubehörs, welcher unter gewöhnlichen Bedingungen zu erzielen ist. 

Darüber hinaus können auch Werte für Grundstücksrechte oder Eigentumswohnungen ermittelt werden. Unter Einbeziehung von statistischen Marktentwicklungen und unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede, wird der Verkehrswert der Immobilie berechnet.

Häufig wird die Ermittlung des Verkehrswertes in folgenden Fällen benötigt:

  • privater Grundstücksverkehr (Grundstücksver-, ankauf)
  • Beleihung
  • Bodenordnungsverfahren nach dem Baugesetzbuch
  • Ermittlung von Enteigungsentschädigung

Auf dem Markt tummeln sich viele Anbieter die kostenfreie und schnell  erstellte Wertschätzungen von Immobilien anbieten. Um die Sicherheit für Eigentümer über einen realistischen und auch bei juristischen Auseinandersetzung bestandsfähigen Wert zu erhalten, sind Wertermittlung durch fachlich geprüfte Gutachter entscheidend. 

Grundlage für unsere Wertermittlung ist das Baugesetzbuch (§§192ff BauGB) sowie die aktuell gültige Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), in denen die anzuwendenden Wertermittlungsverfahren normiert sind.

Zu den Methoden zählen das

  • Vergleichswertverfahren (§§ 15 ff ImmoWertV)
  • Ertragswertverfahren (§§ 17 ff ImmoWertV)
  • Sachwertverfahren (§§ 21 ff ImmoWertV)
  • Sie erhalten von uns sachverständige Gutachten, nach den allgemein gültigen Grundsätzen und Verfahren der Grundstückswertermittlung.  

Als geprüfte Gutachter WF für Immobilienbewertung und Vermessungsassessor (2. Staatsexamen) bringen wir die Expertise mit, sachlich und fachlich fundierte Gutachten zu erstellen.