katastervermessung und amtliche Vermessung

Grundstücksteilung (-zerlegung)

Der Teilung eines Flurstücks im Grundbuch geht eine Zerlegung des Flurstücks im Liegenschaftskataster voraus. Die Zerlegung erfolgt durch ein Grenzfestlegungsverfahren nach § 10 ff. HVGG. In diesem Verfahren wird ein Flurstück in ein oder mehrere Teilflächen zerlegt.

Die Zerlegung erfolgt auf Antrag durch die Grundstückeigentümer oder bevollmächtigte Dritte.

Vor der Durchführung der Zerlegung wird zusammen mit den Vorhabenträgern ein Teilungsentwurf erstellt.

Stehen der Zerlegung keine baurechtlichen  Hindernisse nach HBO entgegen, kann durch uns eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder durch die zuständige Bauaufsicht eine Teilungsgenehmigung ausgestellt werden.

Über das Ergebnis der verhandelten und vor Ort neu festgelegten Flurstücksgrenzen erfolgt eine Niederschrift, welche als Bescheid den betroffenen Eigentümern zugestellt wird.

Nach Übernahme des von uns erstellten Fortführungsentwurfs durch das zuständige Amt für Bodenmanagement (AfB) (vormals Katasteramt) ergeht eine Fortführungsmitteilung des AfB. Durch die Fortführungsmitteilung entsteht die Rechtskraft der Zerlegung im Kataster , welche für die Durchführung der  Flurstücksteilung im Grundbuch vorausgesetzt wird.