Katastervermessung
In der Bundesrepublik Deutschland wird das Eigentum an Grund und Boden durch zwei öffentliche Register gesichert. Im Grundbuch werden Informationen über die Lage der Grundstücke, deren Eigentümer und über bestehende Rechte und Belastungen der Grundstücke festgehalten.
Das Liegenschaftskataster als zweites öffentliches Register sichert den örtlichen Verlauf der Grenzen und weißt die auf dem Grundstück befindlichen Bauwerke nach. Bei katasterrelevanten Veränderungen an Grundstücken sind für die Fortführung und Aktualisierung des Liegenschaftskatasters amtliche Katastervermessungen nach dem Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG) durchzuführen.
Anders als die rein technischen Vermessungen dürfen amtliche Katastervermessungen nur durch die in den Bundesländern zugelassenen Vermessungsstellen ausgeführt werden.
Als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) sind wir eine in Hessen zugelassene Vermessungsstelle nach § 15 Abs. 2 HVGG und berechtigt, entsprechende Anträge zu bearbeiten und auszuführen, die Änderungen oder Ergänzungen im Kataster zum Ziel haben.
Zu den wesentlichen Aufgaben der Katastervermessung gehören:
- Grenzanzeigen oder amtliche Grenzfeststellungsverfahren
- Grundstücksteilungen (Amtliches Grenzfestlegungsverfahren)
- Amtliche Gebäudeeinmessung
- Anträge auf Vereinigung von Grundstücken
- Straßenschlussvermessungen