Das Baugesetzbuch (BauGB) regelt die Neuordnung von größeren Gebieten in zwei definierten öffentlich-rechtlichen Verfahren, die in der Durchführungskompetenz der Gemeinde liegen:
Die Zulässigkeit für eine Baulandumlegung begründet sich aus der Situation heraus, dass anstelle von vielen einzelnen sonst notwendigen Teilung und/oder Vereinigungen von Flurstücken sowie einer Vielzahl von notariellen Verträgen es ein einziges, von der Gemeinde geführtes öffentlich rechtliches Verfahren gibt, in dem all diese Vorgänge vereint und kombiniert werden. Durch das Zusammenbringen aller Beteiligten ist es leichter, die verschiedenen Interessen der Eigentümer und Vorhabenträger zu berücksichtigen.
Ausgangssituation
Städtebauliche Planung trifft auf nicht geeignete Grundstücke (Größe, Geometrie, Nutzung, Eigentumsverhältnisse)
Sinn und Zweck der Umlegung
Voraussetzung
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils nach § 34 BauGB.
Vorteile für die Kommune
Vorteile der Eigentümer
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