Als Prüfsachverständiger für das Vermessungswesen nach HPPVO erbringen wir Sachverständigenleistungen bei der Erstellung der notwendigen Dokumente und Pläne für die Einreichung von Anträgen bei den i.d.R. Bauaufsichtsbehörden. Der Bauherr hat der Bauaufsicht über die Einhaltung der Normen entsprechende Nachweise zu liefern.
Die Anforderungen sind Bundeslandspezifisch sehr unterschiedlich und orientieren sich an den jeweiligen Landesbauordnungen und Verordnungen. Hier können wir Sie und Ihre Fachplaner in den BL Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg betreuen und unterstützen.
Die frühzeitige Einschaltung eines Sachverständigen gibt den Bauherren die notwendige Rechtssicherheit für die korrekte Bearbeitung von Fachaufgaben im Planungs- und Baugeschehen. Dadurch werden mögliche Kosten durch notwendige Änderung von Eingabeplänen zur Genehmigungsreife gespart.
Bei der Fertigung entsprechender Pläne und Nachweise für die Bauaufsicht legen wir besonderen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit den entsprechenden Architektur- bzw. Fachplanungsbüros.
Interessieren Sie sich für bestimmte Themen oder möchten Sie gerne in einem unverbindlichen Informationsgespräch unser Vermessungsbüro näher kennenlernen? Dann melden Sie sich bei uns!