Prüfsachverständiger

Die frühzeitige Einschaltung eines Sachverständigen gibt den Bauherren die notwendige Rechtssicherheit für die korrekte Bearbeitung von Fachaufgaben im Planungs- und Baugeschehen. Als Prüfsachverständiger für das Vermessungswesen nach HPPVO werden von uns entsprechende Fachpläne erstellt und beglaubigt, deren Notwendigkeit sich aus verschiedenen Verordnungen und Richtlinien ergeben.

Dazu zählen

  • Lagepläne (Liegenschaftspläne) zum Bauantrag
  • Abstandsflächenpläne / -berechnung
  • Nutzungsnachweis Berechnung GRZ / GFZ
  • Absteckungsbescheinigung nach Landesbauordnung
  • Grenzinnehaltungsbescheinigung
  • Mietflächenberechnung nach MF-GIF 2023
  • Gutachten und Beweissicherung bei Rechtsstreitigkeiten
  • Einmessungsbescheinigung für Lage und Höhe
Matthias Hummel

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