Die frühzeitige Einschaltung eines Sachverständigen gibt den Bauherren die notwendige Rechtssicherheit für die korrekte Bearbeitung von Fachaufgaben im Planungs- und Baugeschehen. Als Prüfsachverständiger für das Vermessungswesen nach HPPVO werden von uns entsprechende Fachpläne erstellt und beglaubigt, deren Notwendigkeit sich aus verschiedenen Verordnungen und Richtlinien ergeben.
Interessieren Sie sich für bestimmte Themen oder möchten Sie gerne in einem unverbindlichen Informationsgespräch unser Vermessungsbüro näher kennenlernen? Dann melden Sie sich bei uns!