Mietflächenermittlung

Die Ermittlung von Bestandsflächen wird für verschiedene Zwecke benötigt. Mit der Flächenermittlung nach DIN277 wird die Grundfläche von Bauwerken, Wohnungen oder Räumen berechnet, welche Grundlage für die Ermittlung von Baukosten und die Nutzungskosten von Hochbauten ist. Daraus abgeleitet findet Sie Anwendung für die Berechnung von Kaufpreisen und Mietpreisen.

Alternativ zur DIN277 können abgeleitete Berechnung der Mietfläche für Wohnen, Gewerbe sowie Verkaufsflächen auch nach der neuen gif-Richtlinie MF-GIF 2023 erfolgen, welche von der gif e.V. (Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung e.V.) aus der MF/G, MF/W und MF/V zusammengefasst und weiterentwickelt wurde. Für die Ermittlung der Wohnfläche einer Immobilie stehen neben der bereits genannten DIN-Norm 277 und der Wohnflächenberechnung nach gif-Richtlinie (MF-GIF 2023) auch eine Berechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFIV) als Option.

Es gibt bei der Auswahl der Berechnungsgrundlage zur Wohnflächenberechnung keine allgemein gültige oder gesetzlich geforderte Festsetzung. Prinzipiell sind alle drei anerkannt. Die Flächenermittlung für Wohnraum erfolgt in der Regel nach der WoFlV. Die neue MF-GIF soll einen internationalen Vergleich leichter machen und befasst sich mehr mit neuen Wohnformen. Die Flächenermittlung wird abhängig von den Anforderungen und dem Vorhandensein bestehender digitaler Pläne aus örtlichen Aufmaßen oder aus CAD-Plänen berechnet.

Die Leistungen sind wie folgt zu unterscheiden:

  • Berechnung Brutto-Grundfläche (BGF), Brutto-Rauminhalt (BRI), Nutzungsfläche (NUF) aus der Netto-Raumfläche (NRF) nach DIN277
  • Wohnflächenberechnung nach WoFlV
  • Mietflächenermittlung Wohnen, Gewerbe, Verkauf nach MF-GIF 2023
Matthias Hummel

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